Versicherungsfall in der Kinder Unfallversicherung

Versicherungsfall Kinder Unfallversicherung
Versicherungsfall in der Kinder Unfallversicherung

Um einen Versicherungsfall handelt es sich in der Kinder Unfallversicherung dann, wenn auf das versicherte Kind ein Unfallereignis plötzlich, von außen und unfreiwillig einwirkt und eine Verletzung hervorruft. Die Abgrenzung zwischen Verletzung und Unfallereignis ist jedoch nicht immer ohne Probleme möglich.

So handelt es sich laut Versicherungsverband beispielsweise auch um einen Unfall, wenn eine starke Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder an der Wirbelsäule Muskeln, Kapseln, Bänder oder Sehnen gedehnt oder gezerrt werden. Das körperlich schädigende Unfallereignis wirkt im Gegensatz zu einer Krankheit nur zeitlich begrenzt auf den Körper des versicherten Kindes ein.

Die Unfallursache, die den Versicherungsfall in der Kinder Unfallversicherung begründet, muss aufgrund fremder Einwirkungen oder durch menschliches oder technisches Versagen hervorgerufen worden sein. 

Bildet hingegen eine Eigenbewegung des Kindes die Ursache für die Verletzung, kann es zu Beschränkungen der Versicherungsleistung kommen. Eine solche Eigenbewegung kann vorliegen, wenn z. B. beim Spielen und Toben oder auch der Ausübung eines Sports bei älteren Kindern eine große Kraftanstrengung betrieben wurde, die in der Folge eine Verletzung und eine körperliche Beeinträchtigung nach sich zieht.

Um zu vermeiden, dass ein Unfallhergang nicht klar rekonstruiert werden kann, sind manche Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, den Schutz ihrer Kinderversicherungen im Falle spezieller oder höherer Risiken des Versicherungsnehmers im Vorhinein zu erweitern.

Kapitalsumme oder lebenslange Rente im Versicherungsfall der Unfallversicherung

Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer, also der Elternteil, die Unfallversicherung umgehend kontaktieren. Immerhin hat die Unfallversicherung den Zweck, den Versicherungsnehmer im Schadensfall, ggf. sogar im Falle einer Teil- oder Vollinvalidität, finanziell abzusichern.

Entweder es kommt im Schadensfall zur einmaligen Auszahlung einer zuvor vertraglich vereinbarten Kapitalsumme oder zur Zahlung einer lebenslangen Unfallrente. Hier kommt dann vor allem zum Tragen, ob sich der Versicherungsnehmer im Vorhinein für eine lineare Unfallversicherung oder für eine Unfallversicherung mit Progression entschieden hat. Denn sollte das Kind eine schwere Invalidität erleiden, wird es nur im Rahmen einer privaten Unfallversicherung mit Progressionsstaffel eine überdurchschnittlich hohe Versicherungsleistung erhalten.

 

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