Sofortleistung in der Kinder Unfallversicherung
Im Falle eines Unfalls leistet die Kinder Unfallversicherung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Konditionen eine monatliche Unfallrente oder auch eine Kapitalzahlung. Darüber hinaus kann eine sog. Sofortleistung als Option in den Kinder Unfallversicherung-Vertrag integriert werden.
Damit die Versicherung diese im Falle eines Unfalls auch zahlt, müssen von einem Arzt attestierte, zuvor festgelegte Kriterien erfüllt sein. Sofortleistungen fallen an, sobald das versicherte Kind aufgrund eines Unfalls eine schwere Verletzung davon trägt. Hierzu zählt z.B. eine Querschnittslähmung, eine Schädel-Hirn-Verletzung mit einer diagnostizierten Hirnprellung, die Amputation von Hand oder Fuß, multiple schwerwiegende Frakturen oder auch innere Organschäden, die das Gewebe zerstören.
Überdies zählen hochgradige Sehbehinderungen, Erblinden und Verbrennungen zweiten und dritten Grades zu den Verletzungen, die Sofortleistungen auslösen. Dass eine vereinbarte Kapitalsumme als Sofortleistung anfällt, ermöglicht dem Verletzten und seinen Angehörigen z. B. kostenintensive notwendige Umbaumaßnahmen in dessen Wohnung vorzunehmen. Hinzu kommt, dass auch Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen muss, zumal die späteren Erwerbseinkünfte bei derart schweren Verletzungen meist komplett wegfallen.
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