Ausbildungsversicherung – Für Ausbildung, Studium, Berufseinstieg

Ausbildungsversicherung
Ausbildungsversicherung | Für Ausbildung, Studium und Berufseinstieg

Wofür benötigt man eine Ausbildungsversicherung? Schulabgänger müssen heutzutage sehr flexibel sein. Unsere globalisierte Wirtschaft fordert oftmals die Bereitschaft, an jeden Ort der Welt zu ziehen und außerdem ein Leben lang zu lernen.

Die erste Lehrstelle oder auch die Universität kann weit vom Heimatort entfernt liegen. Ein Studium kostet oftmals Studiengebühren und beim Berufsstart wird ein Auslandsaufenthalt oft vorausgesetzt. Um flexibel handeln zu können, benötigen junge Menschen Geld.

Daher sind viele Eltern bestrebt, ihr Kind beim Aufbau einer Ausbildungsversicherung zu unterstützen, indem sie frühzeitig monatlich etwas Geld für die Kinder anlegen. Selbst mit kleinen Beträgen lässt sich nach 18 oder 20 Jahren ein gewisses Startkapital ansparen, welches dann für die Ausbildung verwendet werden kann.

Ein Studium kann sehr hohe Kosten verursachen. Vor allem wenn man auch die Lebenshaltung mit einrechnet: Bei einem Bachelor Studium mit einer Dauer von 6 Semestern können für Studenten statistisch Kosten von ca. 60.000 Euro entstehen, wenn man die Lebenshaltung und ggf. Studiengebühren mit einrechnet.

Mit einer Ausbildungsversicherung lässt sich bereits mit kleinen Beiträgen, bspw. mit Teilen des Kindergeldes, bis zum Ausbildungsbeginn eine ansehnliche Starthilfe aufbauen, mit welcher der Berufseinstieg des Nachwuchses unterstützt werden kann.

Ausbildungsversicherung Laufzeit

Die Laufzeit einer Ausbildungsversicherung liegt meist zwischen 18 und 25 Jahren. Zum Ende der Laufzeit erhält das Kind den festgelegten Betrag ausgezahlt. Für den Fall, dass der Beitragszahler der Ausbildungsversicherung, also der Versorger (Paten, Onkel oder Tante), versterben oder berufsunfähig werden sollte, tritt der Versicherungsschutz ein und dadurch zahlen viele Versicherer die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit weiter. Dies ist einer der Vorteil gegenüber bspw. einem herkömmlichen Fondssparplan.

Der Vertrag läuft dann weiter bis zur Auszahlung der vereinbarten Summe. Die Erträge aus einer Ausbildungsversicherung sind zwar nicht prinzipiell steuerfrei. Wenn jedoch der Student oder Auszubildende über kein weiteres Einkommen verfügt, sind die Zahlungen aus einer Ausbildungsversicherung in solchen Fällen in der Tat steuerfrei.

Für manche Kinder und Versorger kann es Sinn machen, anstatt einer Ausbildungsversicherung alternative Formen der Vermögensbildung zu wählen. Lassen Sie sich am besten professionell beraten. Hierfür können Sie sich unverbindlich an uns wenden und ein Angebot anfordern.

 

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