Schmerzensgeld in der Kinder Unfallversicherung

Kinder Unfallversicherung Schmerzensgeld
Schmerzensgeld als Option der Kinder Unfallversicherung – Leistung bei kleineren Unfällen

Neben einer Rentenzahlung, die eher zu den Grundleistungen einer privaten Kinder Unfallversicherung gehört, besteht auch die Möglichkeit einer einmaligen Zahlung. Wenn geistige oder körperliche Schäden als Unfallfolgen auftreten, kann dieses Schmerzensgeld eine sehr hilfreiche finanzielle Stütze für Kinder sein.

Diese Schmerzensgeld Option muss allerdings bereits Teil des Kinder Unfallversicherung Vertrags sein. Generell bestimmt die sogenannte Gliedertaxe, wie hoch der Invaliditätsgrad des Kindes nach einem Unfall ist und welche Leistungen daraus resultieren.

Tatsächlich kommt es jedoch glücklicherweise nur selten zu einer kompletten oder größeren Invalidität des versicherten Kindes. Meistens treten keine bleibenden Schäden auf, sondern lediglich kleinere Verletzungen. Zum Beispiel kommt es bei kleineren Unfällen bspw. zu einem Armbruch oder einem anderen Knochenbruch, der aber nach einigen Monaten wieder folgenlos verheilt und keine bleibenden Einschränkungen des Kindes hinterlässt.

In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Option Schmerzensgeld in die Unfallversicherung mit aufzunehmen.

Schmerzensgeld bei kleineren Unfällen

Für solche kleinere Unfälle kann es empfehlenswert sein, in den Kinder Unfallversicherung Vertrag die Zusatzoption einer Schmerzensgeld-Zahlung zu integrieren. Eine gesonderte Leistungstabelle der Versicherer gibt Auskunft über die jeweilige Höhe des infrage kommenden Schmerzensgeldes.

Gezahlt wird in der Regel nur dann, wenn auch eine Verletzung auftritt, die Teil dieser Leistungstabelle ist. Das Geld wird meist als Anteil der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme festgesetzt. Den vollen Satz dieser anteiligen Summe erhält der Versicherte bspw. im Falle eines Bein- oder Beckenbruchs. Die Fraktur eines Sprung-, Knie- oder Hüftgelenks sowie jene des Ellenbogens würde eine Zahlung von je nach Bedingungen bspw. 80 % des Satzes nach sich ziehen.

Als Bedingung gilt, dass das Schmerzensgeld nicht mit weiteren Versicherungsleistungen verrechnet werden darf. Mit dem Geld soll der Versicherungsnehmer bzw. Elternteil des Kindes die durch einen Unfall entstehenden Mehrkosten abdecken bzw. abfedern können. Die Ausschüttung des Schmerzensgeldes erfolgt unabhängig von anderen, dem Versicherungsnehmer zustehenden Leistungen aus der Unfallversicherung.

Ein Antrag ist nötig, um die Option eines Schmerzensgeldes in den Vertrag der privaten Kinder Unfallversicherung aufzunehmen. Die Erweiterung des Basisversicherungsschutzes geht allerdings meist mit einer höheren Prämie einher.

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