Die Gliedertaxe in der Kinder Unfallversicherung

Gliedertaxe Kinder Unfallversicherung
Die Gliedertaxe in der Kinder Unfallversicherung

Anhand der sog. Gliedertaxe wird im Rahmen der Kinder Unfallversicherung der Grad der Invalidität nach einem Unfall des versicherten Kindes ermittelt und damit die Leistungshöhe bestimmt.

Dies kann der Fall sein, wenn ein Körperteil des Kindes nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt benutzt werden kann oder sogar abgenommen werden müsste.

Die Bemessung der Invalidität erfolgt dann prozentual. Unter der Unfallversicherung Gliedertaxe versteht man also eine Liste, mit deren Hilfe die Versicherungsgesellschaften den entstandenen Grad an Invalidität besser beurteilen können.

Auch sollen unter den privaten Unfallversicherern mit der Gliedertaxe möglichst neutrale Bewertungen ermöglicht werden. Sie gilt als wesentliches Kriterium innerhalb der Versicherungsbedingungen einer Kinder Unfallversicherung.

Die Gliedertaxe zur Beurteilung des Invaliditätsgrades

Bestimmten Beeinträchtigungen ist dabei ein bestimmter Prozentwert zugeordnet. Anhand dieses Prozentwertes schlussfolgert der Versicherer dann die Leistung, die er seinem Kunden zuspricht.

Ob es sich bei dem nicht mehr funktionstüchtigen Körperteil um ein Bein, einen Fuß, eine Hand oder etwa um den Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns handelt, hat auf die Versicherungsleistung erhebliche Auswirkungen. Verliert das versicherte Kind beispielsweise die Sehkraft auf einem Auge, so wird die Unfallversicherung seinen Invaliditätsgrad (abhängig vom Tarif) mit bspw 50% bewerten.

Kann ein Teil der Sehkraft nach dem Unfall erhalten werden, wird die Invalidität als entsprechend geringer eingestuft und auch die Leistung niedriger ausfallen. Generell gilt: Je höher der Grad an Invalidität, desto höher wird auch die Versicherungsleistung der Kinder Unfallversicherung ausfallen. Sollte der Prozentsatz von 100 Prozent aus der Tabelle hervorgehen, würde es sich um eine sog. Vollinvalidität handeln.

Addition von Invaliditätsgraden

Wenn mehr als ein Körperteil der versicherten Person nur noch eingeschränkt benutzt werden kann, werden die Prozentangaben aus der Gliedertaxe je Gliedmaße addiert. Allerdings sind alle funktionalen Beeinträchtigungen von einem Arzt zu attestieren.

Die progressive Unfallversicherung bietet die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss überproportional steigende Versicherungssummen für höhere Invaliditätsgrade zu vereinbaren. Meist beginnt diese Progression bei einer Invalidität von 25%. Wer sich für eine bspw. 400% Progression entscheidet, wird bei einer festgestellten Vollinvalidität demnach das Vierfache der vereinbarten Versicherungssumme aus seiner Unfallversicherung erhalten.

Lineare Unfallversicherung und Unfallversicherung mit Progression

Einzelne Versicherungsgesellschaften sind aufgrund des steigenden Wettbewerbs dazu übergegangen, die Bemessungsgrundlage in der Gliedertaxe für bestimmte Gliedmaßen zu erhöhen, um sich dadurch von den Unfallversicherung-Wettbewerbern positiv zu unterscheiden.

Hierdurch können die Versicherungsleistungen im Falle einer Invalidität des Versicherten deutlich höher ausfallen. Vermehrt liegen die Invaliditätsgrade für eine Funktionseinschränkung oder den gänzlichen Verlust von Fingern, Bein oder Fuß bei einigen Unfallversicherungen mittlerweile etwa 20-40 Prozent höher.

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