Infektion als Option in der Kinder Unfallversicherung / Infektionsklausel
Eine Infektionsklausel ist bei manchen Versicherungsgesellschaften Teil ihrer privaten Kinder Unfallversicherung. Diese Klausel bezieht sich auf eine Infektion, die durch Insekten oder andere Tiere hervorgerufen wird und zu mitunter beträchtlichen Verletzungen des Kindes führen kann.
Ebenso kommen bleibende Gesundheitsschäden infolge einer Infektion in Betracht. Ist die Infektionsklausel Teil der Kinder Unfallversicherung, leistet der Versicherer auch, wenn beim Versicherten eine Invalidität aufgrund einer Infektion vorliegt und nicht nur bei Unfällen.
Hierunter fällt auch die Invalidität wegen Tollwut oder Wundstarrkrampf. Ebenso ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes der Kinder Unfallversicherung für Schäden durch einen Zeckenbiss integriert.
Der Begriff Unfall wird gemeinhin zunächst nicht mit Insektenstichen oder den Bissen eines Tieres in Verbindung gebracht. Und doch greift diese Begrifflichkeit im Rahmen der privaten Kinder Unfallversicherung bei manchen Tarifen. Immerhin ist das versicherte Kind auch durch Zecken einer großen Gefahr ausgesetzt.
Beträchtliche Gesundheitsschäden wie bspw. Borreliose infolge eines Zeckenbisses sind zudem keine Seltenheit bei Kindern. Zumal sich Kinder dem Infektionsrisiko durch Tierbisse oder Insektenstiche vornehmlich beim Spielen und Toben aussetzen, ist eine Kinder Unfallversicherung mit einer solchen Infektionsklausel von großer Bedeutung.
Infektionsklausel sorgt für Leistung auch bei Infektion durch Insektenstich
Die Infektionsklausel sichert neben Folgen von Tollwut auch solche von Borreliose oder Gelbfieber und viele andere Infektionen und deren Behandlungsbedarf ab. Der Schutz der Kinder Unfallversicherung bezieht sich dann explizit auf Infektionen, die entstanden sind, weil die Haut des Kindes beschädigt wurde.
Das wiederum bedeutet, dass auch eine Infektion nach einer Schutzimpfung unter den Versicherungsschutz der Kinder Unfallversicherung fällt.
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