Kosmetische Operationen in der Kinder Unfallversicherung

Kosmetische Operationen in der Kinder Unfallversicherung
Kosmetische Operationen als Zusatzleistung in der Kinder Unfallversicherung

Die Kinder Unfallversicherung beinhaltet neben der Leistung im Invaliditätsfall weitere Zusatzleistungen und kann um wiederum andere gesondert erweitert werden. Hierunter fallen nicht nur Krankenhaustagegeld und Kurkostenbeihilfe, sondern auch Zusatzleistungen für kosmetische Operationen, die nach einem Unfall möglicherweise durchgeführt werden müssen.

Manche Versicherer schließen in diese optionale Leistung auch Zahnersatz ein. Im Rahmen der Option übernimmt die Versicherung die Kosten für solche kosmetischen Eingriffe, die aufgrund eines Unfalls notwendig werden.

Beispielsweise kann mit Hilfe der Kinder Unfallversicherung und der Zusatzleistung “kosmetische Operationen” ein bei einem Unfall herausgeschlagener Frontzahn wieder ersetzt oder eine Narbe gemindert werden.

Generell ist nicht davon auszugehen, dass sich die Leistungsbereiche der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Falle von kosmetischen Operationen nach einem Unfall mit dem der Kinder Unfallversicherung überschneiden.

Kostenübernahme für kosmetische Operationen in der Kinder Unfallversicherung

Dies bedeutet, dass die Kinder Unfallversicherung mit der Erweiterung um die Kostenübernahme kosmetischer Korrekturen vielmehr auf die Wiederherstellung des Aussehens vor dem Unfall abzielt. Es werden also „Schönheitsoperationen“ angeboten, die nicht Teil des Leistungskataloges der Krankenversicherungen sind und auch nicht über andere Versicherungsbereiche finanziell abgesichert sind.

Die Kosten für Zahnersatz sollten in jedem Fall in die Kinder Unfallversicherung und damit in den Bereich der kosmetischen Operationen eingeschlossen werden. Denn zahlreiche Aktivitäten in der Freizeit oder beim Sport können schnell zu Beschädigungen des Gebisses des Kindes führen, besonders im Bereich der Vorderzähne.

Während die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Eingriffe tragen und für hochwertigere Kronen oder Implantate Zuzahlungen erfolgen müssen, kann die Kinder Unfallversicherung dieses Defizit mithilfe der Zusatzoption für kosmetische Operationen abdecken.

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